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Hinweisgeberschutzgesetz

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG oder Whistleblower-Richtlinie, regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (=hinweisgebende Personen oder Whistleblower).

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden müssen das neue HinSchG bis 17. Dezember 2023 umsetzen.

 

Wen betrifft das neue Hinweisgeberschutzgesetz?

Das HinSchG verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine internes Hinweismeldesystem einzurichten, das den Schutz der hinweisgebenden Person gewährleistet.

 

Wie kann das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden?

Um hohe Investitionskosten oder großen personellen Aufwand zu vermeiden können Unternehmen auf professionelle, cloudbasierte Hinweismeldesysteme, auch Whistleblow-Systeme genannt, zurückgreifen.

Haben Sie bereits eine Lösung für die unkomplizierte Umsetzung des HinSchG?

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