Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG oder Whistleblower-Richtlinie, regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (=hinweisgebende Personen oder Whistleblower).
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden müssen das neue HinSchG bis 17. Dezember 2023 umsetzen.
Â
Wen betrifft das neue Hinweisgeberschutzgesetz?
Das HinSchG verpflichtet alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine internes Hinweismeldesystem einzurichten, das den Schutz der hinweisgebenden Person gewährleistet.
Â
Wie kann das Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden?
Um hohe Investitionskosten oder großen personellen Aufwand zu vermeiden können Unternehmen auf professionelle, cloudbasierte Hinweismeldesysteme, auch Whistleblow-Systeme genannt, zurückgreifen.
Haben Sie bereits eine Lösung für die unkomplizierte Umsetzung des HinSchG?
Erfahren Sie mehr über unser digitales Hinweisgebersystem SoftTec Whistleblow.
2023 © SoftTec GmbH