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Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

TSE Hardware & Software

Seit dem 01.01.2020 gilt die sogenannte Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).

Diese Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die am 26.09.2017 ins Leben gerufen wurde. Die Verordnung schreibt die neuen Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen vor. Basierend ist die KassenSichV auf dem “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” vom 16.12.2016.

Seit dem 01. Januar 2020 müssen in Deutschland Registrierkassen und somit auch Hotelprogramme mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Diese TSE speichert alle Transaktionen in einem unveränderbaren Protokoll, das im Anschluss für das Finanzamt exportiert werden muss.

Bisher gab es kein einheitliches Format zum Auslagern der Daten für das Finanzamt. Dies ändert sich nun mit der Kassensicherungsverordnung und der neuen einheitlichen digitalen Schnittstelle.

Folgende Punkte sind in der Kassensicherungsverordnung geregelt:

Technische Sicherheitseinrichtung

Als Technische Sicherheitseinrichtung wird ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen bezeichnet, das der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient. Wir bieten Ihnen zwei Varianten an. Einmal die lokale Variante und einmal die Online-TSE. Beachten Sie, dass das Zertifikat und die Hardware der lokalen Variante alle 5 Jahre erneuert werden muss.

Die Bestandteile der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE):

Bestellung der TSE-Hardware & Software zur Kassensicherungsverordnung

Bestellen Sie jetzt die notwendige Hard- und Software für die Kassensicherungsverordnung ganz bequem über das untenstehende Online- Bestellformular. Die Bestellung setzt sich dabei aus zwei Komponenten zusammen:

1. Software
Um Sie vor einer nachträglichen Manipulation Ihrer Kassensysteme zu schützen, nutzen Sie künftig die Software des führenden Fiskalsoftwarehersteller efsta (für eine monatliche Grundgebühr). Diese wird von uns eingerichtet, installiert und registriert (einmalige Dienstleistung).

2. Hardware
Die Fiskalsoftware benötigt zwingend eine zugehörige TSE Einheit, daher bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an, wie Sie unsere Software verwenden können.

  • Lokale Variante mittels USB
  • Online Variante (Online- TSE)

Neben der persönlichen Vorliebe, ob Sie lokal oder online bevorzugen, unterscheiden sich die beiden Varianten in der Abrechnung – entweder monatlich (Online- TSE) oder einmalig (USB). Hierbei ist bei der lokalen Variante zu beachten, dass die Hardware (USB-Stick) aufgrund einer ablaufenden Gültigkeit des dazugehörigen Zertifikats alle fünf Jahre erneuert werden muss.

 

Technische Voraussetzung: hotline Version 21  |Easy2Bon Version 7

Bitte beachten Sie, dass pro Produkt (sprich je hotline Hotelsoftware und Easy2Bon Kassensystem jeweils ein Hard- und Software- Paket bestellt werden muss. Die Schnittstelle von Ihrer Hotelsoftware oder ihrem Easy2Bon Kassensystem zu efsta stellen wir allen Kunden mit aktivem Pflegevertrag kostenfrei zur Verfügung.

Jetzt TSE bestellen!

Die Bestellung der efsta-Software ist obligatorisch und automatisch in der Bestellung enthalten. Sollten Sie nur einen Ersatz-Stick benötigen, entfallen die Gebühren für die Software.

Einmalige Einrichtungsgebühr 249,00 € | Monatliche Gebühr 21,00 €

Bestellung für hotline Hotelsoftware
Bitte entweder Online-TSE oder lokale Variante ankreuzen. Die lokale Variante ist für die hotline cloud nicht verfügbar.

Bestellung für das Easy2Bon Kassensystem
Bitte entweder Online-TSE oder lokale Variante ankreuzen.

Hardware Ersatz-Stick

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Mit dem Absenden des Formulars übermitteln Sie Ihre Daten an die SoftTec GmbH. Die Informationspflichten zum Datenschutz finden Sie hier.