Gemäß der Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 der Europäischen Union und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, des öffentlichen Sektors sowie Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner:innen gesetzlich verpflichtet, ein anonymes Hinweisgebersystem anzubieten.
Dieses Hinweisgebersystem muss es ermöglichen, anonym Missstände bzw. Gesetzesverstöße zu melden – ganz ohne Angst vor Folgen. Mit unserer Whistleblower Software sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite!
Erfahren Sie, wie auch Sie Ihr Unternehmen schützen und das Vertrauen Ihres Teams fördern.
SoftTec Whistleblow ist konform mit ISO37002 und datenschutzkonform.
Unternehmen ab
Mitarbeitenden
ab 17.12.2023
Unternehmen ab
Mitarbeitenden
seit 02.07.2023
Städte, Kommunen ab
Einwohner:innen
seit 02.07.2023
Öffentlicher
unabhängig von Größe
seit 02.07.2023
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Hilfe (FAQ)
Erhaltung der Zugangsdaten
Unmittelbar nach dem Hinweis erhalten Sie Zugangdaten, die ganz einfach kopiert und notiert werden.
Anonymer Login
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In der Fallansicht sehen Sie, wenn Rückfragen gestellt werden und können diese beantworten.
Fall abgeschlossen
Der Fall wird innerhalb 90 Tagen bearbeitet und nach Aufklärung abgeschlossen
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Nach dem Hinweis können Sie auswählen ob anonym oder mit Daten weiterverfahren wird.
Erhaltung der Zugangsdaten
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Quelle: Europäische Kommission auf der Grundlage einer Umfrage von ICF Consulting Services Limited.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut werden. Das HinSchG ist die deutsche Umsetzung der EU Whistleblower-Richtlinie (2019/1937), die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz festlegt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.
Mit dem HinSchG gilt eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung eines Hinweisgeberverfahrens
Sollten Sie die Test-Version nutzen, können Sie innerhalb von 14 Tagen unkompliziert über Ihren bereits bestehenden Nutzerbereich die Lizenz erwerben und Ihre Version weiter fortführen.
Sie starten völlig neu? Geben Sie ganz einfach Ihre Unternehmensdaten ein und füllen Sie Ihren Whistleblower Nutzerbereich mit den notwendigen Daten. Folgen Sie dazu der Anleitung nach der Registrierung.
Eine falsche Verdächtigung im Rahmen einer Meldung kann weitreichende Folgen haben. Ein Schutz für hinweisgebende Personen besteht dann nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe von falschen Informationen handelt. In diesem Fall wäre die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens nach §38 HinSchG-E verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung davon ausgehen konnte, dass der Hinweis zutrifft und korrekt ist.
Ein Hinweis muss spätestens nach 7 Tagen bestätigt werden.
Wird ein Hinweis anonym gegeben, so kann man sich im Anschluss mit dem Benutzernamen und dem selbst gewählten Passwort anmelden und den Status einsehen. Wurde der Hinweis unter Angabe von Kontaktdaten gemeldet, erhält man eine Benachrichtigung per E-Mail.
Eine Rückmeldung an die hinweisgebende Person muss innerhalb von 3 Monaten (90 Tage) nach Eingang des Hinweises erfolgen.
Die Rückmeldung an die hinweisgebende Person soll folgendes beinhalten:Â
Ja! Die Hinweise sind unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu dokumentieren und zu speichern. Diese Dokumentation ist zwei Jahre nach Abschluss des Verfahrens zu löschen.
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