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Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz legt fest, dass ab Juni 2025 alle Websites kommerzieller Anbieter so gestaltet sein müssen, dass sie den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/882 für barrierefreien Zugang von digitalen Produkten entsprechen.
Doch was bedeutet das? Wie sieht eine barrierefreie Website aus und wer ist von dem neuen Gesetz betroffen?
Barrierefreie Websites sind grafisch und technisch so gestaltet, dass Menschen mit Sehbehinderungen oder kognitiven Beeinträchtigungen sie problemlos besuchen, verstehen und nutzen können. Konkret heißt das, dass die Inhalte möglichst einfach verständlich sind, gut sichtbare Kontraste gewählt werden, Bilder entsprechende Alternativ-Informationen enthalten, die Website responsiv ist und man mittels Tastatur über die Seite navigieren kann.
Eine der Kernfragen: wie gut lässt sich die Website über einen sogenannten Web- oder Screenreader konsumieren – also ein Programm, das Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen nutzen, um sich die Inhalte vorlesen zu lassen, die sie eben nicht selbst lesen können.
Eine Checkliste aller Vorgaben finden Sie weiter unten – diese basiert auf den offiziellen Anforderungen der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Umsetzen muss dieses Gesetz ab Mitte 2025 jeder Betreiber einer kommerziellen Website. Ausnahmen gibt es dabei für Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Umsatz unter 2 Millionen Euro pro Jahr liegt.
Was auf den ersten Blick nach viel Arbeit und Änderungsaufwand aussieht, bringt auch Vorteile mit sich: ein Großteil der erforderlichen Optimierungen wirkt sich nämlich nicht nur positiv auf die Barrierefreiheit aus, sondern verbessert auch die SEO-Bilanz der Website. Denn der wichtigste Punkt der neuen Anforderungen ist das Hinterlegen von sogenannten ALT-Texten bei Bildern. Diese sind wichtig, damit Web- oder Screenreader sehbehinderten Personen den Bildinhalt vorlesen können.
Genau diese ALT-Texte nutzt aber auch der Google-Algorithmus um den Inhalt der Bilder zu verstehen. Websites mit gut gepflegten ALT-Texten schneiden daher meist besser im Suchmaschinen-Ranking ab.
Davon abgesehen kann eine barrierefreie Website auch Ihren Umsatz erhöhen: potenzielle Gäste, die bisher aufgrund ihrer Einschränkungen nicht in der Lage waren, sich online über Ihr Hotel zu informieren und ein Zimmer zu buchen, könnten nun zu geschätzten Gästen werden.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Vorgaben aus der europäischen Richtlinie (EU) 2016/2102 und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) hier zusammengefasst: [1]
Die Erstellung, Aktualisierung, Pflege und die technische Instandhaltung einer Hotelwebseite erfordern ohnehin viel Aufwand, den Hoteliers im stressigen Hotelalltag oft nur schwer bewältigen können.
Zeitaufwändige, zusätzliche Aufgaben wie das Überarbeiten der Website aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes müssen da nicht sein – diese Zeit können Gastgeber für andere Aufgaben nutzen und sich ihren Gästen widmen: wir kümmern uns mit unserem SoftTec Webservice gerne um Ihre Website!
Wir erstellen für Sie eine moderne, funktionale und barrierefreie Website basierend auf Ihren gewünschten Inhalten und unseren Designvorlagen. Anschließend kümmern wir uns fortlaufend um Updates, Backups und inhaltliche Änderungen.
Informieren Sie sich jetzt über unseren SoftTec Webservice!
Profitieren auch Sie von einer professionellen Website mit Rundum-Service!
Quellen:
[1] Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, 2024, Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1), aufgerufen am 16.09.2024, https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/wcag/wcag-artikel.html
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Mehr InformationenMit der neuen Cloud-Hotelsoftware von SoftTec ist Ihr Hotel und Pension in den besten Händen. Unsere Erfahrung in der Hotellerie reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Unsere Hotelsoftware ist modular aufgebaut und kann daher auf Ihre Bedürfnisse individuell angepasst werden. Ob Einzelplatz Version für kleine Hotels oder Pensionen bis hin zur Mehrplatzversion (Multiproperty-Lösung) für Hotels, große Hotels und Hotelgruppen.
Unsere Hotelsoftware ist vielfach ausgezeichnet für ein erstklassiges Preis-Leistungsverhältnis, Übersichtlichkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb gehört die Hotelsoftware von SoftTec Hotelsoftware zu den besten Hotelsoftwarelösungen in Deutschland, Österreich und Schweiz.
Unsere Hotelsoftware ist modular. Das bedeutet für Ihr Hotel, dass es individuell konfiguriert werden kann. Die Bandbreite der Schnittstellen ist vielfältig.
Heute unterscheidet man zwischen einer Installation einer Hotelsoftware auf einem eigenen Server (on Property Lösung) oder einer cloudbasierten Hotelsoftware, welche ausschließlich über einen Login über das Internet mit Hilfe eines Webbrowsers bedient wird.
1) Hotelsoftware auf dem eigenen Server (Property Installation)
Mit der Hotelsoftware von hotline haben Sie alle organisatorischen Abläufe im Blick. hotline frontoffice passt sich voll und ganz Ihren gewohnten Abläufen an. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß Ihr Betrieb ist oder wie Sie ihn bisher organisiert haben.
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Die Hotelsoftware hotline frontoffice ist in vollem Funktionsumfang auch als Cloud-Version erhältlich. Somit können Sie weltweit mit jedem internetfähigen Gerät mit Ihrem Hotelprogramm arbeiten.
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Zur Software-Nutzung wird in Ihrem Unternehmen lediglich ein internetfähiger Computer oder Tablet mit Internetverbindung benötigt. Die Anwendung wird über den Browser gestartet und Sie bewegen sich nach dem Login auf einer Ihnen bekannten Windows-Oberfläche. Rechnungen und Reports können direkt über die lokal installierten Drucker ausgedruckt und müssen nicht erst heruntergeladen werden.
Alle Funktionen aus hotline frontoffice können bei der Cloud-Version ebenso eingesetzt werden und sind im Funktionsumfang kostenfrei enthalten.